nur für Gewerbe - Baufirmen - Behörden

  Preise netto zzgl. 19% MwSt.

  Lieferzeit Rohrverbinder: 2-3 Werktage

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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen der Firma ROHRVERBINDER-SYSTEME.DE, Beate Knopek, Bode-Ring 49, 31319 Sehnde über den Onlineshop rohrverbinder-systeme.de. Kunden in Sinne der Geschäftsbeziehung und Geschäftsbedingungen sind ausschließlich gewerbetreibende Personen, Selbständigen, Unternehmen aus Handel, Handwerk und Industrie.
Die Annahme Ihrer Bestellung wird unter ausschließlicher Geltung der unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen akzeptiert.
 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Ein Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
 

§ 3 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise im Onlineshop zuzüglich Versandkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
 

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

§ 5 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Wir haften nicht für im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs. Wir haften auch nicht für den Lieferverzug entstanden durch die Lieferdienste und Speditionen, die wir zur Auslieferung der Ware beauftragen.
 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware versandt, so geht mit der Zustellung die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Besteller über.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.
 

§ 9 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung diese Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
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